Vereinswettbewerb
Die BZgA und der DHB rufen alle Handballvereine auf, sich am „Kinder stark machen“-Vereinswettbewerb zu beteiligen und das Thema Suchtvorbeugung in ihre Kinder- und Jugendarbeit zu integrieren.
Kinder stark machen
„Kinder stark machen" ist eine Initiative der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Sie wendet sich an alle Erwachsenen, die Verantwortung für Kinder und Jugendliche tragen. Ziel der Kampagne ist es, das Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl von Heranwachsenden zu stärken und ihre Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit zu fördern. Aus einer starken, selbstsicheren Position heraus sollen Kinder und Jugendliche „Nein" zu Suchtmitteln sagen können.




Unser Verein - INFORM
Ein Wettbewerb des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, der im Rahmen von IN FORM - Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung durchgeführt wird.
Der Wettbewerb hat das Ziel, Vereine bei der Förderung eines gesunden Lebensstils zu unterstützen und ein Netzwerk von Vereinen zu bilden, die sich für gesunde Ernährung und vielseitige Bewegung einsetzen.
Nähere Informationen zum Wettbewerb finden Sie in der beiliegenden Broschüre. Die Unterlagen stehen auch zum Download unter www.unservereininfrom.de zur Verfügung.
Wir bitten Sie, die Informationen zum Wettbewerb an die Vereine weiter zu geben sowie die beiliegenden Plakate in Turnhallen, Seminarräumen und Freizeitbereichen aufhängen zu lassen. Zur Teilnahme am Wettbewerb sendet der Verein seine Bewerbung (Skizze) einfach an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Projektgruppe Ernährungsaufklärung, Stichwort "Wettbewerb", Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn.
Bewerbungsschluss ist der 8. Februar 2010.
In einem zweistufigen Verfahren werden die Siegervereine von einer unabhängigen Jury ausgewählt. Die Sieger der Stufe 1 können sich auf der Homepage
Die Sieger des Wettbewerbs werden bei einer Preisverleihung in Berlin prämiert.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage
www.unservereininform.de zur Verfügung. www.in-form.de darstellen und erhalten das "unterstützt die Ziele von IN FORM" - Logo. Für die Siegervereine der Stufe 2 werden Preisgelder, Fortbildungsgutscheine und ausgewählte Medien/Schulungsunterlagen im Gesamtwert von 33.000 Euro verliehen. www.in-form.de, oder www.unservereininform.de .



Beschlussprotokoll gemäß § 38 Abs.3 SpO DHB
In Folge des Beschlusses des Erweiterten Präsidiums des DHB vom 07.03.2009 in Dortmund zur Einführung der Dritten Liga mit Beginn des Spieljahres 2010 / 2011 sind die 5 Regionalverbände im DHB:
- Norddeutscher Handball-Verband e.V. (NHV),
- Nordostdeutscher Handball-Verband e.V. (NOHV),
- Süddeutscher Handball-Verband e.V. (SHV),
- Südwestdeutscher Handball-Verband e.V. (SWHV) und der
- Westdeutscher Handball-Verband e.V. (WHV),
jeweils vertreten durch ihre Präsidenten bzw. deren Vertreter, aufgerufen, die einheitliche Verwaltung der Dritten Liga sicherzustellen in Beachtung dieser und weiterer Maßgaben des EP-Beschlusses vom 07.03.2009 und der Satzung des DHB in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Die Entscheidungen über die einheitliche Verwaltung der Dritten Liga werden jeweils durch Mehrheitsbeschluss getroffen, Einzelheiten werden in den Durchführungsbestimmungen geregelt, in denen auch Bestimmungen über Art und Höhe der Sicherheit getroffen werden kann, die für die aus der Teilnahme am Spielbetrieb entstehenden Ansprüche der Vereine und der Regionalverbände zu erbringen ist.
Dieses vorausgeschickt wird das Nachfolgende in der Sitzung der Präsidenten der Regionalverbände am 08. November 2009 in Frankfurt mit Wirkung ab 01.07.2010 beschlossen:
1. Der NOHV, der SHV, der SWHV und der WHV werden beauftragt, je eine Staffel Männer und Frauen der Dritten Liga spielleitend zu betreuen.
Entscheidung: Mehrheitlich
2. Unter Berücksichtigung der nach geografischen Gesichtspunkten sowie der Mitgliedschaft zu den jeweiligen Landesverbänden zusammengesetzten Staffeln wird der NOHV den nord-östlichen Bereich des Verbandsgebietes des DHB spielleitend betreuen, der WHV den nordwestlichen Bereich, der SWHV den süd-westlichen Bereich und der SHV den südlichen Bereich. Die genaue geografische Zuordnung der Vereine der Dritten Liga zu den jeweiligen Staffeln wird rechtzeitig zu Beginn des neuen Spieljahres beschlossen werden.
Entscheidung: Mehrheitlich
3. Der Spielbetrieb der Dritten Liga ist von den spielleitenden Regionalverbänden einheitlich durchzuführen; die Einzelheiten sind in den für das jeweilige Spieljahr zu beschließenden Durchführungsbestimmungen geregelt.
Der Entwurf der Durchführungsbestimmungen vom 05.06.2009 ist den Maßgaben dieses Beschlussprotokolls anzupassen, insbesondere
a) im Abschnitt I. 3. letzter Halbsatz,
b) die Staffelbezeichnungen im Abschnitt II. 5.1 und 5.2, 9.1 und 14 sowie im
Abschnitt VI. entsprechend der Namen der verwaltenden Regionalverbände
c) die Bestimmung der Ziffer 24 im Abschnitt IV. dahin ergänzt wird, dass auch
ein zu verpfändendes Sparbuch in Höhe der Sicherheitsleistung eine aus-
reichende Sicherheit darstellt und mehrere Teilbetragsbürgschaften zulässig sind
d) die Gebühren im Abschnitt V. A ( Ziffer 6 Berufung 250,00 € und Auslagenvorschuss für Berufungsverfahren 300,00 € sowie Ziffer 19 d Schiedsrichterentschädigung Männer 55,00 Euro)
Entscheidung: Mehrheitlich
4. Im übrigen und soweit hier nicht Abweichendes beschlossen worden ist, erfolgt die gesamte Verwaltung und Durchführung des Spielbetriebes der jeweiligen Staffeln unter Beachtung der Satzungen und Ordnungen der jeweils beauftragten Regionalverbände einschließlich Schiedsrichterwesen, Rechtswesen und Finanzen.
Entscheidung: Mehrheitlich
5. Jeder staffelleitende Regionalverband wird verpflichtet, ein gesondertes Konto ( Unterkonto Dritte Liga) einzurichten und zu führen; über die jeweilige Kontoführung hat der jeweilige Regionalverband allen anderen Regionalverbänden gegenüber halbjährlich sowie unverzüglich nach Abschluss des Spieljahres Rechenschaft abzulegen unter Vorlage eines schriftlichen Kassenberichtes. Jedem Regionalverband wird das Recht eingeräumt, Einsicht in sämtliche Kontounterlagen und Belege zu nehmen.
Die VP Finanzen der RV unterbreiten den Präsidenten der RV nachfolgend Vorschläge über finanzielle Ausgleiche von Verlusten bzw. Überschüssen.
Entscheidung: Mehrheitlich
6. Die Verwaltung der Dritten Liga wird durch Erhebung von Spielklassenbeiträgen finanziert. Die Höhe dieser Spielklassenbeiträge und ihre Fälligkeit wird durch die RV-Präsidenten festgelegt und in den Durchführungsbestimmungen veröffentlicht, die von den VP Spieltechnik aller RV erarbeitet und den Präsidenten der RV zur jeweiligen Beschlussfassung vorgelegt werden.
Entscheidung: Mehrheitlich
7. Der Spielklassenbeitrag ist nach Rechnungsstellung an den jeweils mit der Durchführung des Spielbetriebes beauftragten RV zu zahlen; entsprechendes gilt für die Hinterlegung von Sicherheitsleistungen.
Entscheidung: Mehrheitlich
8. Die Schiedsrichterwarte der Regionalverbände legen die Anzahl der Schiedsrichter, Schiedsrichterbeobachter und Zeitnehmer / Sekretäre fest, die jeder RV für den von ihm durchzuführenden Spielbetrieb der Dritten Liga vorzuhalten bzw. abzustellen hat und legen die Kriterien fest, die die Schiedsrichter bei den Lehrgängen zu erbringen haben.
Die Leistungsbeurteilung der Schiedsrichter (Lehrgangsleistung und Beobachtungsergebnisse) erfolgt nach einheitlichen Kriterien, die durch die Schiedsrichterwarte festzulegen sind. Diese entscheiden auch über eine Meldung von Schiedsrichtern zum Bundesligakader bzw. über die Rückführung in den jeweiligen Landesverband.
Entscheidung: Mehrheitlich
9. Spielerausweise werden für Vereine aus dem WHV durch diesen, für alle anderen Vereine durch deren Landesverbände ausgestellt soweit nicht die Ligaverbände zuständig sind.
Entscheidung: Mehrheitlich
10. Die mit der Spielleitung der Dritten Liga beauftragten Regionalverbände verpflichten sich, bei gleichen Versicherungsbedingungen und Versicherungsschutz für
- Vermögensschaden-Zusatzversicherung - Standard-Deckungsschutz,
Versicherungssumme je Versicherungsfall € 500.000,00,
- Sportversicherung - Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz,
- Gruppen-Unfallversicherung bei Verbandstätigkeit sowie
- Rechtsschutzversicherung
zu sorgen.
Entscheidung: Mehrheitlich
11. Jeder Regionalverband haftet für diejenigen Personen und Funktionsträger, die für ihn in Spielleitung und Durchführung des jeweiligen Spielbetriebes der ihm übertragenen Staffel (Männer und Frauen) der Dritten Liga tätig werden; das gilt auch für jedwede Haftung Dritten gegenüber. Im Innenverhältnis haften die Regionalverbände untereinander entsprechend dem Verhältnis der Anzahl der teilnehmenden Mannschaften aus den jeweiligen RV. In den Durchführungsbestimmungen ist festzuschreiben, dass der jeweilige RV nur im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Versicherungen haftet. Die am Spielbetrieb der Dritten Liga teilnehmenden Vereine sind darauf hinzuweisen, dass sie sich anderweitig selbst zu versichern haben, wenn und soweit sie der Auffassung sind, dass der von der RV vorgehaltene Versicherungsumfang unzureichend ist.
Entscheidung: Mehrheitlich
12. Die am Spielbetrieb der Dritten Liga teilnehmenden Vereine haben mit ihrer Meldung gemäß § 42 SpO die für das jeweilige Spieljahr beschlossenen und geltenden Durchführungsbestimmungen als verbindlich anzuerkennen.
Entscheidung: Mehrheitlich
Frankfurt, den 08.November 2009
